Claims Made Prinzip, auch als Anspruchserhebungsprinzip bekannt, definiert unter welchen Umständen ein versicherter Schadenfall vorliegt.
Dabei ist entscheidend, dass die Anspruchserhebung (claims-made) innerhalb der Versicherungslaufzeit erfolgt. In der Unternehmens- D&O-Versicherung (Directors & Officers) hat sich das Claims-Made-Prinzip durchgesetzt. Durch das Claims-Made-Prinzip werden auch schon vorher verursachte Vermögensschäden in den Versicherungsschutz integriert (RückwärtsdeckungDie Rückwärtsdeckung in der D&O-Versicherung deckt Pflichtverletzungen ab, die vor Vertragsbeginn begangen wurden und bisher nicht bekannt waren.) soweit die Erhebung des Anspruchs nach Vertragsbeginn erfolgt und dem Versicherungsnehmer bis zum Abschluss des Vertrages nicht bekannt war. Siehe auch NachmeldefristAls Nachmeldefrist wird der Zeitraum bezeichnet, in dem Schäden nach Beendigung des Versicherungsvertrages noch, meist im Rahmen der unverbrauchten Versicherungssumme des letzten Beitragsjahres, als versichert gelten..
Für die seit 2012 eingeführte persönliche D&O Versicherung hingegen, wird nahezu ausschließlich das Verstoß-Prinzip angewandt. Hierbei muss das Schadenereignis im Zeitraum zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Versicherungsende liegen.
Einige Versicherer implementieren in Ihr WordingDas englische Wort Wording bezeichnet die (geschriebenen) Versicherungsbedingungen. dennoch eine meist kostenfreie Rückwärtsdeckung für bis zur Beantragung noch unbekannte Verstöße. In aller Regel ist die Höhe der Versicherungssumme, aber auf den unverbrauchten Teil der ersten Versicherungsperiode (1.Versicherungsjahr) begrenzt.