D&O Haftungsansprüche

D&O Haftungsansprüche

In einem Unternehmen können je nach Branche, Größe des Unternehmens und dessen globaler Ausrichtung unterschiedliche Haftungsrisiken und daraus resultierende D&O Haftungsansprüche auftreten.

Diese D&O Haftungsansprüche betreffen Rechtsbereiche wie: – Arbeitsrecht (Arbeitnehmerschutz, Kündigungen, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG) – Datenschutzrecht, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie Rechnungslegung – Deliktsrecht (Unerlaubte Handlungen, Produkthaftung, Umwelthaftung) – Immaterialgüterrecht (Patentrechts-, Markenrechtsverstöße) – Kartellrecht (Kartellverbot, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) – Kapitalmarktrecht (Marktschutz, Publizitätspflichten) – Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Insolvenzrecht – Vertragsrecht (Gewährleistung, Verbraucherschutz) – Wettbewerbsrecht (Unlautere Werbung)

Mit einer D&O-Versicherung wird zusätzlich zwischen Innenhaftungsanspruch und Außenhaftungsanspruch unterschieden. Oben genannte Rechtsbereiche und damit beide Bereiche der D&O Haftungsansprüche können mit der Unternehmens-D&O sowohl auch mit der persönlichen D&O abgedeckt werden.

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