D&O Haftungsansprüche
In einem Unternehmen können je nach Branche, Größe des Unternehmens und dessen globaler Ausrichtung unterschiedliche Haftungsrisiken und daraus resultierende D&O HaftungsansprücheAußenhaftung und Außenansprüche in der D&O Versicherung werden als Haftungsansprüche Dritter verstanden. auftreten.
Diese D&O Haftungsansprüche betreffen Rechtsbereiche wie: – Arbeitsrecht (Arbeitnehmerschutz, Kündigungen, Allgemeines GleichbehandlungsgesetzDie AGG-Deckung in der D&O-Versicherung schützt vor Ansprüchen, die aufgrund von Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches Diskriminierung verbietet, entstehen. AGG) – Datenschutzrecht, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie Rechnungslegung – Deliktsrecht (Unerlaubte Handlungen, Produkthaftung, Umwelthaftung) – Immaterialgüterrecht (Patentrechts-, Markenrechtsverstöße) – Kartellrecht (Kartellverbot, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) – Kapitalmarktrecht (Marktschutz, Publizitätspflichten) – Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Insolvenzrecht – Vertragsrecht (Gewährleistung, Verbraucherschutz) – Wettbewerbsrecht (Unlautere Werbung)
Mit einer D&O-Versicherung wird zusätzlich zwischen Innenhaftungsanspruch und Außenhaftungsanspruch unterschieden. Oben genannte Rechtsbereiche und damit beide Bereiche der D&O Haftungsansprüche können mit der Unternehmens-D&O sowohl auch mit der persönlichen D&O abgedeckt werden.