Innenverhältnisdeckung
Die Innenverhältnisdeckung und EigenschadenklauselEigenschadenklausel Viele, vor allem ältere D&O-Versicherungsbedingungen, beinhalten eine sogenannte Eigenschadenklausel. Diese Klausel regelt prozentual den D&O Versicherungsschutz zu den Beteiligungsverhältnissen versicherter Personen. Durch die Eigenschadenklausel sind Schadenersatzansprüche der Gesellschaft gegen eine versicherte Person oft nur teilweise bzw. nicht gedeckt, sofern d… wird auch gern als QuotenregelungDie Quotenregelung wird auch als Eigenschadenklausel bezeichnet. Die als Quotenregelung bezeichnete Verfahrensweise der Entschädigungsreduzierung hat den Hintergrund, die Versicherungsleistung bei Schadenfällen der Innenhaftung entsprechend der Beteiligung von Gesellschaftern einzuschränken. in der D&O Versicherung bezeichnet. Hintergrund ist die prozentuale Abstufung der Versicherungsleistung, wenn versicherte Personen mit eigenen Gesellschafteranteilen bei Schadenfällen aus dem Bereich der Innenverhältnisdeckung betroffen sind.
Besonders zu beachten ist, dass von der Innenverhältnisdeckung auch Familienangehörige versicherter Personen wie Ehegatten, Geschwister, Kinder und Eltern, die Anteile am Unternehmen halten, betroffen sind. Bei einigen D&O Policen erfolgt hier ein Abzug im Verhältnis der Beteiligungsquote. Nicht unüblich für die Innenverhältnisdeckung sind prozentuale Schwellen, bis zu denen D&O Versicherer keine Anrechnung von Gesellschafteranteilen bzw. deren Quotierung vornehmen. Bei neueren D&O- Versicherungsbedingungen sind hierfür Größen unter 25, 30 oder 50 Prozent üblich. Es gibt aber auch D&O Versicherer und D&O Deckungskonzepte, die keine Innenverhältnisdeckung oder Eigenschadenklausel auf den Versicherungsschutz anrechnen. Gern beraten wir sie zu Details.