Für jegliche Unternehmensleiter (Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist etc.) gelten anders als bei normalen Angestellten, weder das Kündigungsschutzgesetz noch das Betriebsverfassungsgesetz. Streitigkeiten, die aus ihrem Anstellungsvertrag entstehen, werden nicht mit der Hilfe des Betriebsrates geregelt und nicht vor dem Arbeitsgericht ausgetragen, sondern vor einem “ordentlichen” Gericht. Dies führt dazu, dass das Prozesskostenrisiko – beispielsweise im Falle einer Kündigung und einbehaltenen Vergütungen – erheblich höher ist als vor dem Arbeitsgericht. Hier hat eben nicht mehr jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen. In Folge der zusätzlich auch deutlich höheren Streitwerte, fallen ohne zum Beispiel eine Roland Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Premium, schnell sehr hohe Kosten an.