Anspruchserhebungsprinzip
Beim Anspruchserhebungsprinzip wird der Versicherungsanspruch gegen den Versicherer durch erstmalige schriftliche Erhebung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person ausgelöst (siehe hierzu auch Claims-Made-Prinzip ).
Das Anspruchserhebungsprinzip hat zur Folge, dass die Modalitäten des Versicherungsschutzes (z.B. Versicherungssumme, Selbstbehalt) von den D&O Versicherungsbedingungen abhängen, welche zum Zeitpunkt der Anspruchserhebung gelten und nicht von denen, die zum Zeitpunkt der anspruchsbegründenden Pflichtverletzung galten. Daher genießen beim Anspruchserhebungsprinzip auch solche Pflichtverletzungen Versicherungsschutz, die vor der Versicherungszeit begangen wurden (sogenannte Rückwärtsdeckung).
Des Weiteren ist beim Anspruchserhebungsprinzip aber auch zu beachten, dass nicht grundsätzlich Versicherungsschutz besteht, wenn erst nach Ablauf des Vertrages der Anspruch gegen versicherte Personen erhoben wird.